Das Pedelec ist eine allgemeine Bezeichnung für ein Fahrrad mit Trethilfe durch einen Elektro-Hilfsmotor. Pedelec steht für Pedal Electric Cycle. Die erste Konstruktion dieser Art wurde 1994 von Yamaha auf den Markt gebracht. Der Elektromotor gibt seine Leistung zur Tretkraft hinzu.
Ohne Treten (oder Kurbelbewegung) gibt der Motor keine Leistung ab. (wikipedia.de)
Pedelec oder E-Bike?
Elektrofahrräder werden in zwei verschiedene Kategorien unterteilt – Pedal Electric Cycles (Pedelec) und e-Bikes. E-Bikes sind jedoch verkehrsrechtlich gesehen “Kleinkrafträder mit geringer Leistung”. Wohingegen Pedelecs den normalen Fahrrädern gleichgesetzt sind. Entscheidender unterschied dabei ist, das bei E-Bikes die Kraft des Elektromotor über den Lenker ähnlich einem Motorad zusteuert. Bei Pedelecs wird dies automatisch durch die Kraft es Tretens in die Pedale übernommen. Das heißt, je mehr getreten wird, desto größer die Unterstützung des Motors und vice versa.
Fahrräder, welche die Kraft des Fahrers unterstützen wurden lange Zeit als “Omarad” abgetan und interessiert jüngere Generationen nur sehr wenig. Dies ändert sich derzeit allerdings rapide. Mitlerweile gibt es viele Modelle die auch jüngeres und dynamischeres Puplikum ansprechen und mit steigenden Umsatzzahlen glänzen.
E-Bikes: Gemäß dem Gesetz gelten Fahrräder mit einem vom Treten unabhängigen Antrieb als Mofa. Für Mofas besteht Zulassungspflicht, Versicherungspflicht sowie Führerschein- und Helmpflicht.
Pedelecs haben keinen unabhängigen Motor sondern lediglich eine Trethilfe. Daher fallen Pedelecs nicht unter die Versicherungs-, Zulassungs-, Helm-, und Führerscheinpflicht. Das Pedelec wird Hierzulande wie ein normales Fahrrad behandelt. Der Elektromotor verstärkt die Trittkraft des Fahrers variabel bis zu einer Geschwindigkeit bis zu 25 km/h. Übrigens muss bei Geschwindigkeiten über 25 Stunden der Fahrer auf die Unterstützung des Motors verzichten.
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Wie funktioniert die Anmeldung oder die Zulassung? Braucht man dafür denn überhaupt eine?